Baustein 7: Qualifizierungskonzept für Ausbilder

 

Alle im Studienseminar ausbildenden Lehrkräfte fühlen sich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden um zu gewährleisten, dass die Ausbildung an unserem Studienseminar auf einem theoretisch fundierten und hohen Niveau stattfindet.

Die Fortbildung wird betrieben auf dem Gebiet der jeweiligen Fachwissenschaft und Fachdidaktik  des eigenen Faches.

Auch fachübergreifende Themen, die für die Schulentwicklung und für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Ausbildung relevant sind, werden als weiterbildungsrelevant wahrgenommen.

Die Fortbildung geschieht sowohl in eigener Verantwortung allein als auch im Team mit anderen Ausbildenden und wird durch kontinuierliches Studium der relevanten Fachliteratur betrieben. Zu diesem Zweck können dem Seminar jährlich Wunschlisten mit anzuschaffenden Büchern vorgelegt werden, die nach sorgfältiger Prüfung und gerechter Abwägung hinsichtlich der Verteilung auf die verschiedenen Fächer beschafft werden.

Die Fortbildung geschieht auch durch kontinuierlichen kollegialen Austausch in festen Arbeitsgruppen, die sich selbst Ziele der Zusammenarbeit stecken. Auf das Konzept zur Einarbeitung neuer KollegInnen wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen.

Die Teilnahme an Angeboten der regionalen Lehrerfortbildung durch das Kompetenzzentrum der Universität wird als wichtige Quelle der Fortbildung wahrgenommen.

Zur Teilnahme an gebührenpflichtigen Kursen gilt folgende Vereinbarung:

  1. Vor Buchung eines Kurses wird ein Antrag auf Kostenerstattung an die Seminarleitung gestellt.  Eine Übernahme von Reisekosten durch das Seminar ist aufgrund unserer begrenzten Mittel nicht möglich.
  1. Gleichzeitig wird die Verpflichtung eingegangen, den Erkenntnisgewinn innerhalb des eigenen Faches, der Fachgruppe oder des ganzen Kollegiums zu kommunizieren (Multiplikatorenfunktion).
  1. Die Seminarleitung genehmigt die Teilnahme und gewährt Übernahme der Kosten durch das Studienseminar unter Berücksichtigung der Haushaltslage und der gerechten Verteilung der bewilligten Kurse auf die Fächer.
  1. Der/die Kursteilnehmer/in tritt zunächst in Vorkasse und bezahlt die Kursgebühren selbst, um dann die Rechnung beim Seminar mit Bitte um Begleichung einzureichen. (Dieses Verfahren ist nötig, um Doppelüberweisungen zu vermeiden.)
  1. Das Seminar kann eigene Fortbildungsveranstaltungen organisieren. Dazu gehört eine jährlich im Frühjahr zu veranstaltende 1 ½-tägige seminarinterne Fortbildung. Das Thema ist jeweils im vorausgehenden Herbst gemäß dem Bedarf der AusbilderInnen festzulegen. Für die Veranstaltung können auch externe ReferentInnen gebucht werden.
  1. Darüber hinaus kann das Seminar auf Wunsch und nach Bedarf eigene Fortbildungsveranstaltungen mit externen ReferentInnen organisieren und anbieten. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen sollte von hoher Verbindlichkeit sein.

Am Anfang des Haushaltsjahres legt die Seminarleitung fest, wie die Gelder aus der Mittelzuweisung für Aus- und Fortbildung zu verteilen sind.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.